Antwort Wie viel kostet einen Nachnamensänderung? Weitere Antworten – Wie viel kostet es den Nachnamen zu ändern

Wie viel kostet einen Nachnamensänderung?
Die Gebühren berechnen sich bundeslandabhängig und können je nach Art der Namensänderung (Änderung eines Familiennamens und/oder eines Vornamens) bis zu 1.500 EUR betragen. Eine verlässliche Auskunft über die genauen Gebühren, kann Ihnen ausschließlich die zuständige Behörde geben.Nach der Änderung müssen Sie Ihre Dokumente anpassen oder neu beantragen. Für die Änderung im Personalausweis können bis zu 37 Euro fällig werden, der Reisepass kostet bis zu 114 Euro.Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür neben dem Antrag auf Namensänderung (zum Download auf der Website der jeweiligen Behörde oder erhältlich auf Anfrage), eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts).

Kann man den eigenen Nachnamen ändern : Gründe für Namensänderungen

Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Wie lange dauert es den Nachnamen zu ändern

Die Dauer des Verfahrens ist unterschiedlich, je nach Bundesland kann mit ca. sechs Monaten gerechnet werden. Für eine Namensänderung – egal ob Vor- oder Nachname – muss ein wichtiger Grund bestehen, der die Namensänderung rechtfertigt (vgl. § 3 Namensänderungsgesetz).

Was ist ein wichtiger Grund für eine Namensänderung : Gründe für die Änderung des Familiennamens können sein:

  • Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben.
  • Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehend behindern.

Der volljährige Erwachsene möchte seinen Familiennamen ändern. Es gilt nicht mehr das Namensrecht des BGB zu Familiensachen, §§ 1616 ff BGB. Der Vater oder die Mutter müsste daher bei einer Namensänderung bei Volljährigen grundsätzlich nicht zustimmen.

Grundsätzlich ist es rechtlich nicht ohne Weiteres möglich, den Vor- oder Nachnamen zu ändern („Ausnahmecharakter der Namensänderung“). Der eigene Name steht nicht zur freien Disposition des Namensträgers, er ist unveränderlich – abgesehen von der Namensänderung durch Heirat.

Wie kann man seinen Nachnamen ändern ohne zu heiraten

Wenn Ihr Familienname nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist, können Sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Hierdurch dürfen im Regelfall keine „Dreifachnamen“ entstehen.