Antwort Kann der Arbeitgeber mich zwingen Ersthelfer zu werden? Weitere Antworten – Kann mich der Arbeitgeber zum Ersthelfer zwingen
Gut zu wissen: Mitarbeiter sind gemäß Vorschrift 1 der DGUV dazu verpflichtet, sich zum Ersthelfer ausbilden zu lassen und sich anschließend als Ersthelfer zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen ihrer sogenannten Unterstützungspflicht dürfen Arbeitnehmer die entsprechenden Maßnahmen nicht ablehnen.Ratgeber: Ersthelfer in Betrieben – das müssen Sie wissen. Schon ab zwei anwesenden Beschäftigten sind Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, Ersthelfer vorzuhalten, die im Notfall die Erste Hilfe übernehmen können.Antwort: Beschäftigte haben die Pflicht, sich zu Ersthelfern ausbilden zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 16 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes und § 28 der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention".
Können Ersthelfer bestimmt werden : In sonstigen Betrieben, zum Beispiel im Bereich Produktion, sind es mindestens zehn Prozent. Daher können Unternehmen im Prinzip auch jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter zum Ersthelfer bestimmen und ausbilden lassen. Ablehnen dürfen sie in diesem Fall nicht.
Was passiert wenn kein Ersthelfer im Betrieb ist
Deren Regelungen zu ignorieren, kann teuer werden: Fällt bei einer Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft auf, dass nicht genügend Ersthelfer im Betrieb zur Verfügung stehen, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Wer bestimmt Ersthelfer im Betrieb : Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet wird. Er hat u. a. das dafür nötige Personal zur Verfügung zu stellen (DGUV Vorschrift 1, § 2 und § 24). Dazu muss das Unternehmen die Ersthelfer zur Schulung bei entsprechend qualifizier- ten Anbietern (z.
Antwort: Die Ersthelfer sind zu benennen.